Verordnungsänderung im Bereich Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
29.11.2018 - Medienmitteilung
Öffentliche Institutionen können neu bei Bedarf Beratungsleistungen der kantonalen Berufsinformationszentren in Anspruch nehmen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung vom 27. November 2013 beschlossen. Neu dürfen öffentliche Institutionen, wie beispielsweise Gemeinden oder Jugendheime bei Bedarf Beratungsleistungen der kantonalen Berufsinformationszentren in Anspruch nehmen. Die Beratungen sind kostenpflichtig. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Donnerstag, 29. November 2018,
von 10 bis 11 Uhr:
André Woodtli, Amtschef Amt für Jugend und Berufsberatung, Bildungsdirektion
Telefon 043 259 96 03