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Gemeinschaftliche Adoption
Verfahren
Es gibt folgende Standardverfahren:
- Aufnahme eines Adoptivpflegekindes aus der Schweiz. Das Kind ist unbekannt. (PDF, 944 kB)
- Aufnahme eines Adoptivpflegekindes aus der Schweiz. Das Kind ist bekannt. (PDF, 825 kB)
- Aufnahme eines Adoptivpflegekindes aus dem Ausland, in dem das Haager Adoptionsübereinkommen nicht in Kraft ist. Das Kind ist unbekannt. (PDF, 1 MB)
- Aufnahme eines Adoptiv(pflege)kindes aus dem Ausland, in dem das Haager Adoptionsübereinkommen in Kraft ist. Das Kind ist unbekannt. (PDF, 948 kB)
- Aufnahme eines Adoptivpflegekindes aus dem Ausland, in dem das Haager Adoptionsübereinkommen nicht in Kraft ist. Das Kind ist bekannt. (PDF, 337 kB)
- Zeitlicher Ablauf Adoptionen (Richtwerte) (PDF, 80 kB)
Die Schweiz ist Mitgliedsland des Haager Adoptionsübereinkommens. Jedoch sind auch Adoptionen aus Ländern möglich, die dieses internationale Übereinkommen nicht unterzeichnet haben.
Das Herkunftsland des Kindes ist ausschlaggebend für das anzuwendende Verfahren.