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Alimenteninkasso
Ehegatten, Kinder, Jugendliche und volljährige Jugendliche, die ihre Alimente nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhalten, haben Anspruch auf Inkassohilfe.
In dieser Situation übernimmt eine Alimentenhilfestelle das Einfordern. Wenn möglich sucht das kjz mit beiden Parteien eine gütliche Einigung. Falls dies nicht gelingt, schöpfen die Alimentenhilfestellen die gesetzlichen Inkassomöglichkeiten aus. Inkassoaufträge sind unter Umständen auch möglich, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt.
Diese Dienstleistungen sind unentgeltlich; die anfallenden Verfahrenskosten müssen jedoch übernommen werden.
- Merkblatt für die Bevorschussung und das Inkasso von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (PDF, 2 Seiten, 48 kB)
- Merkblatt zuständige Stellen (PDF, 1 Seite, 38 kB)
- Neugesuch Inkasso ohne finanzielle Leistungen (PDF, 9 Seiten, 554 kB)
- Zusatzblätter zum Gesuch um Inkassohilfe für Familien mit mehr als drei Kindern (PDF, 5 Seiten, 58 kB)
- Neugesuch finanzielle Leistungen (PDF, 21 Seiten, 918 kB)