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Sonderpädagogik Vor- und Nachschulbereich

Sonderpädagogik im Vor- und Nachschulbereich unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer Entwicklungseinschränkung, einer Entwicklungsverzögerung oder einer Entwicklungsgefährdung.
Sie brauchen Informationen zur Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen?
Institutionen und selbständige Leistungsanbietende, welche sonderpädagogische Leistungen im Vor- und Nachschulbereich erbringen, müssen über eine Bewilligung des Kantons Zürich verfügen.
Die Zentralstelle Sonderpädagogik prüft Gesuche um die Bewilligung zur Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen und ist Ansprechpartner für weitere Fragen von Anbieterinnen und Anbietern sonderpädagogischer Leistungen im Kanton Zürich.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralstelle Sonderpädagogik Frühbereich
Dörflistrasse 120
Postfach
8090
Zürich
Telefon 043 259 96 18
Fax 043 259 96 75